Teil II v. 12. April 2008; Freie Fahrt oder Notbremse ziehen
Mehr als grob fahrlässig ist es, wie scheinheilig und verlogen einzelne Bernhardinerzüchter (kommerziell orientiert / Massenzüchter) unter dem SCHUTZSCHILD VDH – zugelassen und mit Billigung des PRÄSIDENTEN die Kaufinteressenten so auf sich aufmerksam zu machen und „LIEBHABERZUCHT“ auszuweisen um die Gunst der Käufer zu erwerben. Vereinszuchtkollegen sind im Glauben und Vertrauen der Vereinsführungsseriosität und Loyalität im und um den Verein und wissen wahrscheinlich nichts vom DACHVERBAND und die rechtliche Einhaltung einer VEREINSSATZUNG.
Naturgemäß ist es von großer Bedeutung, dass die SATZUNG am Vereinsgericht auch immer auf dem neuesten Stand sein sollte, um die Rechtskraft in Anspruch (Leitfaden) nehmen zu können.
Naturgemäß ist eine rassespezifische BERNHARDINERZUCHT ohne Vereinszugehörigkeit fast unmöglich. Deshalb muss mit allen Mitteln eine gewerbliche Zucht umgangen werden, um den formellen Verbrauchsgüterkauf (Welpenkauf) der der besonderen Strenge bzw. Sondervorschriften unterliegt, nur möglich ist mit wissentlicher Unterstützung des Hauptvorstandes und der LG -Führungsverantwortlichen.
Bernhardiner-info,
ist der Ansicht, dass die ÖFFENTLICHKEIT (Welpenkäufer) ein Recht auf klare VERKAUFSAUFKLÄRUNG sprich „VEREINSZUCHT“ oder gewerbliche genutzte Zucht hat und ausgewiesen werden müsste!
EINE GOLDENE NASE VERDIENT”
Manch einer hat bestimmt schon den Gedanken, dass ich als Verfasser negative Aufzeichnungen ausschreibe, um Vereinsunstimmigkeiten aufkommen zu lassen. Ich kann Ihnen versichern, dass persönliche Gesprächsführungen oder Anfragen um Erklärungen zu erhalten wie für z.B. die obige Aufzeichnung, wurde zumindest mir gegenüber bereits auch während meiner Mitgliedschaft geschickt umgangen und abgewürgt. Mögliche kommerzielle Interessen eines Züchters möchte ich nicht abwertend abhandeln aber sie müssen klar ausgewiesen werden. Für Hund und Halter unabhängig auch von einer Vereinszugehörigkeit.
Ausgehend von einem Welpenkäufer (evtl. möglichen künftigen Vereinsmitgliedes) sind doch SATZUNGEN und ORDNUNGEN jegliche Grundlage einer seriösen Basis oder sehe ich das verkehrt?
Wenn ein Welpenkäufer keinem Verein beitritt wird aus diesem ausgewiesenen Rassehund praktisch ein „BASTARD“, selbst wenn die Elterntiere z. B. mit Weltmeistertiteln ausgezeichnet wurden. Mit diesem Welpen kann man also ohne Vereinszugehörigkeit keine Liebhaberzucht bzw. gewerblich genutzte rassedienliche Zucht mit Stammbaum betreiben. Mir persönlich liegt am Rechtserhalt insbesondere rassespezifisch den St. Bernhardshund als „LIEBHABERZUCHT“ beizubehalten sehr viel.
Sollte die zeichnungsberechtigte Vereinsführung für eine aus meiner SICHT gewerbliche Züchternutzung öffentliche Zustimmung finden, möge man bitte diese formelle Rechtsmäßigkeit herleiten.
Eine berichtigte Veröffentlichung würde umgehend erfolgen.
In den wenigen Jahren hat der Bernhardinerverein sich zu einem kühlen Instrument gewandelt und ist immer basisfremder geworden. Die Basis besteht nicht nur aus dem St. Bernhardshund, sondern auch aus Menschen, die Grundstock eines Vereins sind und durch ihre Taten die satzungsgemäßen Aufträge - Sinn und Zweck eines Bernhardinervereins - mit Leben erfüllen.
DIE BASIS IST DAS FUNDAMENT DES VEREINS
SIE SIND DER VEREIN UND DER VEREIN
IST DAS WAS SIE AUS IHM MACHEN
