Aufwandserstattung als Vorstand und wie es der Bundesgerichtshof sieht
Montag, Juli 21st, 2008Ist der Verein gemeinnützig?
Und steht in der Satzung, dass der Vorstand ehrenamtlich arbeitet? Dann können Sie sich auch keine Entschädigung für die von Ihnen als Vorstandsmitglied aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft „gönnen“ (Beschluss vom 3.12.2007, Az II ZR 22/07).
Begründung:
Ist in der Satzung des Vereins keine Bezahlung für die Vorstandsarbeit vorgesehen, greift automatisch § 27 […]