AUGEN AUF BEIM QUALIFIZIERTEN BERNHARDINERKAUF

Nachweise des Züchters vorlegen lassen:

1.) Zertifizierter Nachweis über » (gepr.) HUNDEHALTERAUSBILDUNG « von bzw. mindestens einem St. Bernhardshund
2.) Zertifizierungsurkunde sowie der Nachweis über die Berechtigung der Zuchtzulassung, bzw. Genehmigung der Veterinärbehörde
3.) Letzte Überwachungsbescheinigung (Zuchtstättenbesichtigung, gegf. v. Amtstierarzt)

Außerdem nachweislicher Qualitätsscheck der » E L T E R N T I E R E « vorlegen lassen:
Gesundheitsnachweise (Haustierarzt), nachweisliche umweltgeprüfte Begleitfähigkeit
Ein Hund, der keine Möglichkeit hat, etwas zu lernen und seine angeborenen Fähigkeiten auszuleben, der stumpft ab, verkümmert seelisch und ist eine bedauernswerte Kreatur.


Merke, als Kaufinteressent:
Keine wissenschaftliche ausgewiesene (Schulung/Seminar) Auszeichnung kann ein nachgewiesener persönlich gemachter Praxisnachweis ersetzen.

Der Bernhardiner ist weltweit der repräsentativste Familienhund & geschichtlich der Bekanntgewordenste.
Beim Ankauf eines heutigen (Standard) Bernhardiners sind bevorzugte umweltgesicherte Gene realistisch und von der Realität weit davon entfernt.

Um den ST. -Bernhardshund (Welpe) wertneutral beurteilen zu lassen wird ein STANDARD - ZÜCHTER nichts dagegen haben, wenn z.B. geg. ein Amtsveterinär oder erfahrener gepr. Ausbilder bzw. Prüfer behilflich ist.

Zwei Dinge gilt es beim St. -Bernhardshund (Welpen) zu prüfen:

Die Gesundheit und den Charakter des St. Bernhardshundes.

St. Bernhardshunde (Welpen) kauft man nur beim Züchter -aber darin liegt schon das Problem, denn "Züchter" ist kein geschützter Begriff!

Unter Züchtern finden wir Menschen, die gerne einmal Bernhardinerwelpen von ihrer Hündin haben wollen, solche, die Hunde ausschließlich zum Verkauf vermehren und solche -,das sind die eigentlichen Liebhaberzüchter -, die sich einer Rasse verschrieben haben und sich bemühen, gesunde Hunde zu züchten.

Oft besitzen Züchter mehrere Generationen ihrer Hunde und weisen mit besonderem Stolz auf Groß- oder gar Urgroßmutter hin. Bei Qualitätszüchtern sind die Wartezeiten oft lang und die Welpen nicht billig ab (ca. 1.200 €). Aber man sollte ohnehin nie überhastet kaufen, und der Anschaffungspreis ist, auf das Leben des Hundes gerechnet, die geringste Ausgabe. Treffen Sie die falsche Wahl, haben Sie ein Hundeleben lang Zeit, sich zu ärgern.

Der Züchter sollte Ihnen alle Welpen bzw. Jungtiere des Wurfes und auch das Muttertier zeigen. Kein Tier darf scheu oder bissig sein. Anfangs darf man Abwehrverhalten hinnehmen, doch müssen sich die Hunde nach kurzer Zeit in Anwesenheit des Züchters ruhig und gelassen zeigen. Die Mutter kann ruhig ein etwas ausgezehrtes Gesäuge haben und etwas mager sein, sie sollte aber einen zufriedenen, gut gepflegten Eindruck machen. Der Junghund selbst darf keinen unangenehmen Geruch aufweisen; sein Kot muss fest sein und darf keine Spuren von Blut enthalten, seine Augen müssen glänzen und sein Nasenspiegel sauber sein. Seine Ohren sollten sauber sein, und sein Haarkleid darf keine stumpfen, abgebrochenen Haare aufweisen. Die Welpen fassen sich fest fleischig an. Ein aufgeblähter Bauch deutet auf Wurmbefall hin. Im Übrigen sollte der Junghund ein offensichtlich gutes Verhältnis fröhlich und verspielt sein, egal ob mit den anderen Hunden seines Wurfs oder mit Menschen.

Kaufen Sie nur dort, wo Sie sich wohl fühlen, und nie mit ungutem Gefühl, nur weil gerade Welpen da sind.
Fragen Sie den Züchter alles, was Sie wissen möchten.

Sich unter den gesunden Welpen für einen zu entscheiden, kann manchmal schwierig sein.
Am besten führt man ein paar Verhaltenstests mit einem Amtstierarzt oder qualifizierten gepr. Ausbilder bzw. Prüfer durch.

Dazu müssen die Welpen mindestens sieben Wochen alt sein.
Vorher sind sie noch zu sehr vom Muttertier beeinflusst, und danach durchleben sie eine emotional labile Phase.
Diese Tests werden/müssen in einer geschlossenen und ruhigen Umgebung durchgeführt werden, die der Welpe nicht kennt. Der Hundesachverständige bzw. qualifizierte Ausbilder-Prüfer Ihres Vertrauens, der dies durchführt, muss/wird sich neutral verhalten und wird während der Tests weder Freude, noch Zorn oder Irritation zeigen.

Mit einem solchen Test lässt sich die grundsätzliche Persönlichkeitsstruktur des Welpen erkennen.
Vergessen Sie jedoch nicht, dass selbst dominante Erbanlagen durchaus durch einen Halter, der sich aktiv bemüht, verändert werden können:

Er kann bestimmte Seiten der Persönlichkeit verstärken und andere dämpfen.

Ferner sollten Sie sich ansehen, wie viel Platz der Junghund beim Züchter hat. Er wird sowieso nicht begeistert sein, sich plötzlich an einem fremden Ort wiederzufinden. Aber wenn er vorher wenig Platz hatte und nicht ins Freie konnte, wird ihm die Anpassung an seine neue Umgebung noch schwerer fallen.

Der Hund sollte alle Papiere besitzen (Ahnentafel und Impfpass), und Sie brauchen einen KAUFVERTRAG.

Nach dem Kauf sollten Sie ihn zu Ihrem Haustierarzt bringen. Er berät sie in Bezug auf weitere Impfungen und Entwurmungen usw… .



----------------------NACHDENKLICHES vorab INFO zur Vertragsgestaltung ------------------------



Gewerbsmäßige Hundezucht ist erlaubnispflichtig
Wer gewerbsmäßig Hunde züchten oder mit Hunden handeln will, bedarf der Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Dies ist so im § 11 Tierschutzgesetz geregelt. Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit ist damit im Rahmen des Tierschutzgesetzes gleichbedeutend mit dem Begriff des gewerblichen Handels im Sinne des Gewerberechts. Ein Gewerbebetrieb braucht dabei nicht vorliegen. Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt deshalb in aller Regel bereits dann vor, wenn mehr als drei Zuchthündinnen gehalten werden. Für eine Gewerbsmäßigkeit spricht auch, wenn ein wechselnder großer Hundebestand vorliegt und/oder zahlreiche Verkaufsanzeigen geschaltet werden. Treffen diese Merkmale zu, bedarf der Hundebesitzer der Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz. Ohne diese Genehmigung ist die Veterinärbehörde verpflichtet, die Hundezucht und den Hundehandel zu untersagen.

KEINE SONDERREGELUNG für VDH -HOBBYZÜCHTER
Was aber, wenn der Hund bei einem Hobbyzüchter oder einer Privatperson gekauft wurde?
In diesen Fällen kann durch Vertrag (s.o.) eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden.
"FINDIGE" Züchter versuchen nun, sich bei Schadensfällen darauf zu berufen, dass sie Hobbyzüchter seien, um so das Gewährleistungsrecht zu umgehen. Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer neuen Entscheidung vom 29. 3. 2006 einen Riegel vorgeschoben und bestimmt:

Wer den Verkauf plant und mit Wiederholungsabsicht auftritt, handelt unternehmerisch.
Dabei ist die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, für die Definition des Unternehmers nicht erforderlich.

Das bedeutet, dass in der Regel auch alle Hobbyzüchterinnen und Hobbyzüchter beim Verkauf ihrer Tiere stets als Unternehmer handeln.
Ist aber ein Züchter, der nur gelegentlich züchtet, als Unternehmer einzustufen?

Hier werden wir mit Sicherheit in Zukunft noch mit weiteren Gerichtsurteilen rechnen können, die genauer definieren, ab wann ein Züchter ein Unternehmer ist. Die Grenzen werden vermutlich durch den Umfang des Zuchtbetriebes (Zahl der Zuchthündinnen, Zahl der Würfe) gezogen werden.
Züchter Siegfried Schlaumeier hat vermehrte Beschwerden über seine Tiere erhalten und will das Gesetz austricksen, um die Gewährleistungsansprüche zu umgehen: Beim nächsten Welpenwurf verkauft er die Kleinen zunächst an seine Ehefrau, die keine Züchterin sondern nur eine Privatperson ist. Sibylle Schlaumeier tritt nun beim Hundeverkauf als (private) Besitzerin auf und verkauft die Welpen an einen Käufer.

Aber die Schlaumeiers waren nicht schlau genug, denn dieses Geschäft wird vom Gesetzgeber als "Umgehungsgeschäft" betrachtet, und Sibylle Schlaumeier wird ebenfalls als Unternehmerin angesehen.

Auch in diesem Fall liegt also ein "VERBRAUCHSGÜTERKAUF" vor, für den besonders strenge Sondervorschriften gelten.

Von gewerblichem Züchter an Privat
Verschärfte Gewährleistungsregelungen treten ein, wenn es sich beim Hundekauf um einen "VERBRAUCHSGÜTERKAUF" handelt, das heißt, wenn der Käufer ein Verbraucher, also eine Privatperson ist und der Verkäufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Unterscheidung zwischen einem "ALLGEMEINEN" und einem "VERBRAUCHSGÜTERKAUF" ist besonders wichtig, weil beim Verbrauchsgüterkauf nur in sehr engen Grenzen vom Schutz des Käufers abgewichen werden kann. Dass unter den Begriff des "UNTERNEHMERS" alle jene Züchter fallen, die ihre Tiere planmäßig und regelmäßig verkaufen, liegt auf der Hand. Wer bei einem solchen Züchter einen Hund kauft, kann sich also bei einem Mangel auf ein gesetzliches Gewährleistungsrecht berufen.

Prüfen Sie um eine mögliche KAUFVERTRAGSIRRITATION auszuschliessen, z.B. Aussagen des Züchters "wir sind ein zertifizierter Bernhardinerzuchtverein" und dem VDH angeschlossen, die Rechtmässigkeit des zur Einsicht (VORAB) vorgelegten KAUFVERTRAGS genau.

   

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