Das Spezialzuchtrichter Urteil
aus der Sicht als dummer Bernhardinerführer
bzw. STB Foerderer und ohne …
Beginnen wir die kurze Abhandlung mit der Herausstellung der beiden massgebenden Personen, dem Bernhardinerfuehrer und dem amtierenden Spezialzuchtrichter.
Wir haben hier auf der einen Seite einen Mann, der sich irgendwann einen Bernhardiner zugeeignet hat, einem Verein beitrat und eines Tages als Abschluss seiner bisherigen Bemühungen die Absolvierung einer Spezialzuchtschau sieht. Dieser Vereinskollege hat während der Haltung mit seinem Bernhardiner viele Ratschläge bekommen, die er zum Teil befolgt hat, zum anderen abgelehnt hat, weil sie ihm unlogisch erschienen und seiner Meinung nach nicht in das Konzept der Zucht und Ausbildung eines Hundes passen. Sicher hat er aber Erfahrungen gesammelt und sich mit seinem Hund intensiv beschäftigt.
Wir haben ferner den anderen Bernhardinerhalter, der schon mehrere Hunde Ausgebildet und zu Ausstellungen geführt hat und als ein mit guten Kenntnissen in der Schau ausgestatteter Bernhardiner-Mann anzusehen ist. Dieser hat sich selbst ein Ausstellungsniveau gesetzt, das er unbedingt halten will, weil es sein Ehrgeiz ist. Dieser Bernhardinerhalter ist auch bereit, sein Wissen anderen mitzuteilen und Hilfestellung zu geben.
Wir haben ferner die dritte Kategorie von Bernhardinerhalter-Züchter, die einen gewissen Grad von Selbstsucht besitzen und die Ausstellungen mit dem Hund als Selbstzweck ansehen. Diese Art von Bernhardinerhaltern ist jedoch verhältnismäßig gering und soll nur erwähnt werden.
Mit diesen Bernhardinerhaltern, die aus allen sozialen Schichten kommen, wird nun der Spezialzuchtrichter konfrontiert, ohne die Charaktere der Menschen zu kennen und ohne Wissen um den Ausstellungstandard des Hundes. Der Spezialzuchtrichter muss an dem Bewertungstag eine Führungsposition einnehmen, denn er ist für das Niveau der Veranstaltung verantwortlich. Er kann durch seine Persönlichkeit auch die chronischen Kritiker zum Schweigen bringen, aber eben nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind in erster Linie die Faktoren, die bei der Auswahl seiner Person zu diesem Amt in Augenschein genommen wurden. Ich meine damit die sittlichen Werte der Person, die über die eigentlichen Sozialtugenden weit hinausgehen. Dann ist die Prüfung zur Eignung und Befähigung des kommenden Spezialzuchtrichters von großer Bedeutung, die Bereitwilligkeit, auch dazuzulernen und nicht zu meinen, durch seine Herausstellung die Freiheit zu bekommen, seine persönlichen Ansichten als die einzig richtigen zu proklamieren.
Es würde dadurch der Anlaß zu negativen, teilweise spitzen Bemerkungen geben, weil, und darüber muss sich jeder Spezialzuchtrichter klar sein, die Mitglieder sehr gut informiert sind und im Verhältnis einige auch sehr einseitig sind.
Der Bewertungszuchtrichter muss flexibel sein und muss über sein spezielles Wissensgebiet auch eine gehörige Portion allgemeines Wissen besitzen.
Fällt ein Richter seine Entscheidung, so gibt er damit sein Urteil über eine gezeigte Anatomieumschreibung ab, die auf keinen Fall abseits der Praxis stehen darf.
Ich bin hier beim Begriff “Erfahrung“ angelangt, den ich mit Absicht erst jetzt nenne, weil auf die Erfahrung das fachliche Können und Wissen, das im Bewertungsurteil enthalten sein muss, aufbaut. Erfahrung, die der Spezialzuchtrichter selber durch das Ausstellen von Hunden gesammelt hat, und er alle Freuden, aber auch Rückschläge erlebt hat.
Denn nur diese positiven und negativen Erscheinungen und Erlebnisse haben einen Reifeprozess abschließen lassen, der für die Urteilsfindung von größter Bedeutung ist.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird der Richter kein Urteil finden aus einer gesunden, zuchtrelevanten Auffassung heraus. Wir berühren einen weiteren Begriff in unserer Hundehaltung, nämlich das “richterliche Ermessen“, das in den Augen des Hundeführers Anlaß zur Kritik geben kann aber nicht sein muss. Grundsätzlich befindet sich der Hundeführer während der Ausstellung in einem leicht erregbaren Zustand und er ist deshalb schnell bereit, ein Urteil zu kritisieren, ohne vorher darüber nachzudenken. Er bezieht die vergebene Bewertung allzu leicht auf sich persönlich, weil er eben von der gezeigten Leistung einen positiveren Eindruck gewonnen hat. Erst im Nachhinein wird er daran denken, dass die Einsicht und das Verständnis für den Hund und den Führer im Ausstellungsstand unseres Bernhardiners eine Grenze findet.
Der Hundeführer, der mit einem unfertigen Hund an eine Ausstellung geht, um es eben zu probieren, weiß meistenteils im voraus, dass er viel Glück benötigt. Er kann und sollte auch nicht in diesem Fall mit der Gunst des Richters rechnen dürfen. An dieser Stelle muss aber eine Lanze für den Großteil der Hundeführer gebrochen werden, die wissen, dass der aufgeweckte, trainierte freudige Bernhardiner unserem Standard entspricht und entsprechend mit anderen Bewertungen aufwarten kann. (Ein so genannter unvorbereiteter Wilder Hund sollte nicht der Vorführstandard solch einer edlen Rasse sein!) Die vergebenen Bewertungen sollen aus der Sicht des Hundeführers der Realität entsprechen, sie sollen streng aber gerecht sein und ihm Freude geben und nicht nehmen.
Diese ehrliche Freude über die Bewertung soll nicht momentan sein, sondern einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen.
Wenn sich der Spezialzuchtrichter weder scheut ein “Vorzüglich“ noch ein “Befriedigend“ zu vergeben, und sein Urteil auf Erfahrung aufbauend fachlich fundiert, und es nach den Regeln des Anstands und Fairniss belehrend abgibt, so wird er keinen Anlass zur Kritik durch den Hundeführer geben.
Der Hundeführer muss aber sicher sein, einen pflichtbewussten Richter vor sich zu haben, der zu einem kleinen, ausgesuchten Kreis in einem großen Verein zählt. Zu einem Kreis, der für die Einhaltung bestehender bestimmungen verpflichtet ist.
Der Zuchtrichter seinerseits kann aber auch erwarten, einen für sein Urteil aufgeschlossenen und ebenso sportlichen Menschen vor sich zu haben, der mit der Ausstellungsordnung vertraut ist und dazulernen will.
Den Hundeführer, der meint, der Richter jongliere nur mit Platzierungsvergaben herum, ohne an das Prädikat zu denken, findet man leider noch sehr häufig. Grade in diesem Punkt ergeben sich für den Richter immer Möglichkeiten, den Hundeführer eines anderen zu belehren und sein vergebenes Urteil zu untermauern.
Anerkennung, so meine ich, findet jede Bewertung, wenn das Urteil von dem Richter vergeben wird, der ausgiebig beschrieben wurde.
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WIR HABEN HEUTE VIELE MENSCHEN, DIE BEREIT SIND, ZU DISKUTIEREN. UNS FEHLEN ABER JENE, DIE BEREIT SIND, VERANTWORTUNG ZU ÜBERNEHMEN, SICH ZU ENGAGIEREN UND HAND ANZULEGEN, NICHT NUR EINMAL, SONDERN JAHR UM JAHR, STILL, ZAH UND TREU, SELBST WENN SIE MISSVERSTANDEN UND MISSDEUTET WERDEN. |
