Bei kranken Hundewelpen Geld zurück

Stellt der Käufer eines Hundewelpen nach fünf Monaten fest, dass der Hund an einem vererbten Hüftschaden leidet, dann kann er vom Hundezüchter den Kaufpreis zurückfordern. Der Käufer hat jedoch keinen Anspruch auf Ersatz der schon verauslagten Tierarztkosten, da dem Züchter kein Verschulden zu Last gelegt werden konnte. Der Hüftschaden selbst war bei Übergabe des Hundes nämlich noch nicht zu erkennen.

Landgericht Kleve,
Az.: 5 S 99/03

VDH - Hundeführerschein - Prüfer


(AUSBILDER ZUM HUNDEHALTER • SCHAUTRAINER)
Lizenziert: Trainer, Obedience, Agility,
seit gepr. RTHF (1967)


Weitere Vorschläge, Reaktionen, Beschwerden, Anmerkungen sind willkommen und werden nicht ignoriert :
Bernhardiner -info
© seit 1998 by Wilhelm Block
"Mailnachrichten Werden Vertraulich Behandelt"

oder

Web-Seiten » Kommentar hinterlassen