wie-wo-was-Satzungsänderung, Vereinsregister?
Freitag, April 25th, 2008EINTRAGUNGSPFLICHT
Schließlich ist noch zu berücksichtigen, daß SATZUNGSÄNDERUNGEN und Vorstandsneuwahlen, soweit gesetzliche Vertreter betroffen sind, zum VEREINSREGISTER anzumelden sind.
Solange die SATZUNGSÄNDERUNG oder der neue Vorsitzende nicht in das Vereinsregister eingetragen sind, gilt im Verhältnis zwischen dem Verein und Nichtmitgliedern noch die BISHERIGE SATZUNG und das bisherige Vertretungsrecht des Vorsitzenden.
Wird also über Jahre versäumt, einen […]